Die Kunst sich an der Kunst zu bereichern - Der Fall Gurlitt und der krankhafte alltägliche deutsche Schwachsinn

Die Kunst sich an der Kunst zu bereichern.
Der Fall Gurlitt und der krankhafte alltägliche deutsche Schwachsinn.
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Zum Fall Gurlitt.
Wer von all den aberschlauen Kritikern und Kommentatoren weiss denn, ob die ehemaligen Eigentümer, ob Juden oder sonstwer, die im 3. Reich als "entartet" eingestuften Bilder selber ganz rechtmässig und moralisch vertretbar erworben haben.
Verbotene Kunstgegenstände lassen sich ja nicht wie zollfreie Zigaretten handeln und als entartet eingestufte Künstler sind ja auch nicht als ganz normale und rechtmässige Verkäufer zu kontaktieren.
Wenn also die sogenannten entarteten Künstler, die ja auch selber im 3. Reich unter Verfolgung litten, aufgrund ihrer Notlagen ihre wertvollen Kunstwerke für ein paar Reichsmark und 'nen Appel und 'nen Ei aufgrund ihrer Situation an wohlhabende Juden oder sonstwen unter jedem Wertverhältnis verkaufen mussten, waren das dann korrekte Geschäfte, oder müssten von Rechtswegen nicht die betrogenen und geschädigten Künstler als erstes entschädigt werden.?

Und wenn dann aber die plötzlich selber unter Verfolgung leidenden Juden oder dergleichen dann wiederum diese Werke aufgrund ihrer Notsituation zu Schleuderpreisen an Kunsthändler oder Liebhaber, Sammler... verkaufen mussten, war nur dies dann etwas Unmoralisches und Unfaires.???

Wenn man also den Juden aufgrund ihrer Notlage im 3. Reich wertvolle Dinge zum Schleuderpreis abkaufte, dann soll dies nach neuer deutscher Moralvorstellung unmoralisch und böse gewesen sein und unbedingt schnellstens wieder gut gemacht werden.

Wenn aber Juden in Notlagen verfolgten und in die Armut getriebenen Künstlern zu Spottpreisen ihre wertvollen Werke abkauften, dann soll dies alles rechtens gewesen sein.
Und es darf auch niemanden interessieren mit welchen betrügerischen oder sogar erpresserischen Absichten jemand den verfolgten Künstlern etwas abkaufte, um sich auf leichtem Wege zu bereichern.

Und also stellt sich hauptächlich doch die Frage, haben die vermeintlichen Besitzer die von ihnen erworbenen Kunstwerke jemals rechtmässig und moralisch vertretbar erworben, - oder haben auch sie nur die Notlagen von politisch verfolgten Künstlern für sich und ihre Bereicherung ausgenutzt, - ob nun Juden oder wer auch immer.?

Und wer sich auch nur ein wenig in der damaligen Kunstszene auskannte, der wusste ganz genau, was für grosse Schätze er da zum Schleuderpreis an sich riss, ob nun Sammler, Galerist oder der ganz hart kalkulierende Investor.

Wenn man z. B. von einem sich in Notlage befindenden Künstler ein Ölgemälde von 50 x 60 cm für 10-100 Euro einkauft, dann ist dies schon vom Materialwert, die normale künstlerische Arbeitsleistung gar nicht mitgerechnet, ein abartig betrügerischer Einkauf. Wer derartig handelt hat selber keinerlei Moral.
Wäre er moralisch und fair, würde er dem Künstler die für sein Überleben wichtigen 10-100 Euro geben und das Bild als Pfandbrief an sich nehmen.

Recht oder Unrecht kann man nicht wie die Deutschen es nun schon bald ein ganzes Jahrhundert nach dem 3. Reich betreiben auf einen ethnischen Personenkreis ausrichten und festmachen.
Nur weil den Juden und anderen im 3. Reich Unrecht geschehen ist, ist damit das von ihnen begangene Unrecht nichts Irrelevantes.

Man hat das deutsche Volk im Wahn Gerechtigkeit herzustellen zur Ungerechtigkeit erzogen.
Gustav Staedtler

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Kultur

26. November 2013 09:41 Rückgabe von Raubkunst
Die Schuld der Gurlitts
Ein Gastkommentar von James D. Bindenagel
Der Vater kaufte geraubtes und beschmutztes Gut, der Sohn verbarg es. Doch die Eigentumsansprüche Gurlitts an den Gemälden, die er gekauft und verkauft hatte, bezweifelte lange Zeit niemand. Der deutsche Staat muss endlich eine Strategie entwickeln, wie er mit Plünderungen der Nazis umgehen will.

Die deutsche Justiz geht davon aus, dass Hunderte Werke aus dem Kunstschatz des Münchner Sammler-Erben Cornelius Gurlitt von den Nazis aus jüdischem Besitz geraubt worden sein könnten. Schon die schiere Größe der Sammlung und die Art, wie sie zustande kam, zeigen, wie dringend nötig Deutschland ein Gesamtkonzept für die Rückgabe von Raubkunst braucht, jene Werke eingeschlossen, die sich in privaten Sammlungen befinden, die ganz oder teilweise durch die Plünderungen der Nationalsozialisten entstanden sind.

Diese Ausplünderung der Juden war ein essenzieller Teil des Holocausts. Sie begann im Banalen und Alltäglichen, wie es der Historiker Götz Aly eindrucksvoll in seinem Buch "Hitlers Volksstaat" dokumentiert hat, das beschreibt, wie die meisten Deutschen von den Judenenteignungen profitierten. Und sie endete im Ausgeklügelten, wie man am von langer Hand geplanten Kunstraub sieht, der die Juden traf. Dieser Raub war ein Kriegsverbrechen und Teil des Völkermordes, dessen Ziel es war, weltweit die jüdische Existenz und Kultur auszuradieren; entsprechend wurde der Kunstraub auch in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen behandelt. Am Ende des Zweiten Weltkrieges war klar, dass die Staaten das geraubte Eigentum hüten müssen, damit es seinen rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werden kann.

In diesem Bewusstsein verpflichten zwei wichtige Abkommen die Unterzeichnerstaaten dazu, dass möglichst alle Werke, die im Zusammenhang mit der Judenverfolgung und dem Judenmord geraubt wurden, öffentlich identifiziert und bewertet werden sollten, damit mögliche Anspruchsberechtigte ihre Rechte wahren können. Die Opfer der Judenverfolgung und ihre Nachfahren sollten nicht mehr allein die Beweislast tragen, dass diese Werke ihr Eigentum sind. Auch Deutschland hat, mit 40 weiteren Staaten, die Washingtoner Richtlinien zum Umgang mit der Beutekunst der Nazis von 1998 und die Theresienstädter Erklärung von 2009 unterzeichnet. Vor allem diese Erklärung macht deutlich, dass nicht juristische Hürden mögliche Anspruchsberechtigte dafür bestrafen sollen, dass sie ihre Ansprüche erst jetzt stellen.

Merkwürdigerweise scheint dem Augsburger Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz diese unbekannt zu sein. Er hat seine Entscheidung, den Fund der Bilder geheim zu halten, damit begründet, er wolle nicht "Glücksrittern" die Gelegenheit geben, falsche Ansprüche durchzudrücken. Selbst wenn man vernachlässigt, dass diese Sprache an den Wortgebrauch der Nazis erinnert, ist die Vorstellung bemerkenswert: Das wahre Problem ist also das Risiko, dass da jemand falsche Ansprüche stellen könnte - und nicht, dass es Hunderte tatsächlicher Ansprüche geben könnte oder dass Hildebrand Gurlitt seine Sammlung aufbaute, indem er mit Eigentum handelte, das den Juden geraubt worden war, sei es direkt oder indirekt durch den Druck, Wertvolles unter Preis verkaufen zu müssen.

Gurlitts Interesse an der als "entartet" diffamierten Kunst ermöglichte es ihm, von einem Gesetz vom Mai 1938 zu profitieren, in dessen Folge mehr als 5000 Werke aus den öffentlichen Museen in Deutschland verschwanden. Noch schwerer wiegt allerdings die Bereitschaft der deutschen Behörden zu erklären, dass eine Reihe von Werken der Gurlitt-Sammlung klar und eindeutig Cornelius Gurlitt gehören. Es sieht so aus, als betrachte Oberstaatsanwalt Nemetz die Sammlung einfach als ein Set individueller Werke und nicht als das Ergebnis des bewussten Handels mit geraubten und unsauber erworbenen Bildern.

Es scheint, als habe man sich nie gefragt, ob Gurlitts Eigentumsansprüche an einem Gemälde, das er gekauft oder verkauft hat, zweifelhaft sein könnten. Oder ob er Werke unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen erhalten und deshalb nie Rechte an ihnen erworben hat.

Die Justiz ist in Deutschland unabhängig, zum Glück. Dennoch muss nun die Bundesregierung entscheiden, ob der Augsburger Oberstaatsanwalt in dieser Angelegenheit das letzte Wort haben sollte. Kann der Bund tatsächlich untätig bleiben, wenn, auch durch Cornelius Gurlitts eigene Auskünfte über seinen Vater, immer deutlicher wird, dass die Gurlitts keine Unschuldigen waren? Sie waren Händler, die hätten wissen müssen, was sie taten. Sie sammelten Bilder in vollem Bewusstsein darüber, was sie taten - und als der Krieg vorbei war, wussten sie auch, dass es falsch gewesen war. Kann der Bund tatsächlich kein Interesse anmelden an der Raubkunst in der Sammlung oder an den anderen Werken, die möglicherweise gekauft werden konnten, weil geraubte Bilder verkauft wurden? Bedeutet es keinen Unterschied, ob Bilder als Teil eines Genozids geraubt oder von gewöhnlichen Dieben gestohlen wurden? Sollte man nicht doch prüfen, inwieweit die Prinzipien und Grenzen des internationalen Rechts auch innerhalb des deutschen Gesetzesrahmens zur Geltung gebracht werden können?

Nazi-Raubkunst in München Neuheiten von Dix und Chagall
Deutschland hat mehr als alle anderen Nationen getan, um den Schrecken des Holocausts aufzuarbeiten. Durch die Entschädigungen, die immer noch weiterlaufen, und durch ein umfassendes Erziehungsprogramm hat Deutschland gezeigt, wie Nationen sich mit dem Bösen auseinandersetzen können. Das ist so, weil die Verbrechen in Deutschland ihren Ursprung hatten, und doch unterscheidet es Deutschland von vielen Nationen, die sich nie den historischen Verfehlungen gestellt haben, für die sie verantwortlich sind. Das hat Deutschland zu diesem außergewöhnlich starken Verfassungsstaat gemacht, der er auch bleiben sollte.

Große Nationen tragen schwierige und schmerzhafte Dinge mit sich - wir in den Vereinigten Staaten haben hundert Jahre Kampf und Mühe gebraucht, um uns der Hinterlassenschaft der Sklaverei und der Rassendiskriminierung zu stellen. Deutschland als große Nation muss nun zeigen, dass das Land willens ist, die Jahrzehnte der Untätigkeit in Sachen Raubkunst zu überwinden.

Es ist an der Zeit, dass der deutsche Staat eine Strategie entwickelt, wie mit der Gurlitt-Sammlung und überhaupt mit den Plünderungen der Nazis umgegangen werden soll. Es ist an der Zeit, mehr gesetzgeberische Phantasie und Energie darauf zu verwenden, Raubkunst den wahren Eigentümern zurückzugeben - mehr Energie, als sie damals die Nazis aufwendeten, diese Kunst ihren Eigentümern wegzunehmen. Deutschland muss seine staatliche Kraft einsetzen, um ein Zeichen zu setzen, das künftigen Generationen zeigt, wie das Unrecht aufgearbeitet werden kann, das während des Völkermords geschah. Das ist es, was große Nationen tun.

James D. Bindenagel war bis 1989 stellvertretender US-Botschafter in Ostberlin und dann Sonderbeauftragter für Holocaust-Angelegenheiten. Er ist Vizepräsident der DePaul University in Chicago, Übersetzung: Matthias Drobinski

URL: http://www.sueddeutsche.de/kultur/rueckgabe-von-raubkunst-die-schuld-der-gurlitts-1.1827473

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